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   FG Hessen, 09.05.2006 - 6 K 2462/01   

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FG Hessen, 09.05.2006 - 6 K 2462/01 (https://dejure.org/2006,19997)
FG Hessen, Entscheidung vom 09.05.2006 - 6 K 2462/01 (https://dejure.org/2006,19997)
FG Hessen, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 6 K 2462/01 (https://dejure.org/2006,19997)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG
    Bau einer "Park-and-Ride"-Anlage einer Gemeinde als umsatzsteuerbare Leistung an die die Gemeinde bezuschussende Großstadt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung der Aufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts durch den Bau einer "Park-and-Ride" Anlage als eine umsatzsteuerbare Leistung einer Gemeinde an eine nahe gelegene Großstadt; Verpflichtung zur zweckgerichteten Verwendung der aus den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 § 10 Abs. 1 Satz 3
    Park-and-Ride-Anlage; Gemeinde; Leistungsaustausch; Zuschuss; Vertragliche Leistungspflichten - Zuschuss zum Bau einer Park-and-Ride-Anlage als umsatzsteuerbare Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuschuss zum Bau einer Park-and-Ride-Anlage als umsatzsteuerbare Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 30.01.1997 - V R 133/93

    Brachlegung von Ackerflächen nach Fördergesetz (DDR) vom 6. Juli 1990 ist nicht

    Auszug aus FG Hessen, 09.05.2006 - 6 K 2462/01
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn mit den Zahlungen lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen erwünschte Tätigkeit gefördert werden soll (BFH Urteil vom 30.01.1997 V R 133/93.

    BStBl II 1997, 335).

  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus FG Hessen, 09.05.2006 - 6 K 2462/01
    Die Entscheidung entspricht der Rechtsprechung des BFH, der mit Urteil vom 13.11.1997 V R 11/97 (BStBl. II 1998, 169) entschieden hat, dass ein Leistungsaustausch vorliegt, wenn eine Sparkasse im Interesse der Gemeinde einen Teil ihrer Tiefgaragenplätze zur Nutzung für die Allgemeinheit zur Verfügung stellt.
  • EuGH, 29.02.1996 - C-215/94

    Mohr / Finanzamt Bad Segeberg

    Auszug aus FG Hessen, 09.05.2006 - 6 K 2462/01
    Der Leistungsempfänger muss identifizierbar sein; er muß einen Vorteil erhalten, der einen Kostenfaktor in seiner Tätigkeit bilden könnte und damit zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (vgl. dazu die Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften -EuGH- vom 18. Dezember 1997 Rs C -384/95, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 102; vom 29. Februar 1996 Rs C-215/94, Mohr, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuerrecht 1996, 110).
  • BFH, 21.04.2005 - V R 11/03

    Übernahme der Betriebsführung auf zwei defizitären Bahnstrecken gegen Gewährung

    Auszug aus FG Hessen, 09.05.2006 - 6 K 2462/01
    Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt der erforderliche Leistungsaustausch grundsätzlich vor (Urteile des BFH vom 24. Februar 2005 V R 17/02, BFH/NV 2005, 1394; vom 21.04.2005 V R 11/03 BFH/NV 2005, 2320).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-384/95

    Landboden-Agrardienste

    Auszug aus FG Hessen, 09.05.2006 - 6 K 2462/01
    Der Leistungsempfänger muss identifizierbar sein; er muß einen Vorteil erhalten, der einen Kostenfaktor in seiner Tätigkeit bilden könnte und damit zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (vgl. dazu die Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften -EuGH- vom 18. Dezember 1997 Rs C -384/95, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 102; vom 29. Februar 1996 Rs C-215/94, Mohr, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuerrecht 1996, 110).
  • BFH, 18.01.2005 - V R 17/02

    Gegenseitiger Vertrag: Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenwert

    Auszug aus FG Hessen, 09.05.2006 - 6 K 2462/01
    Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt der erforderliche Leistungsaustausch grundsätzlich vor (Urteile des BFH vom 24. Februar 2005 V R 17/02, BFH/NV 2005, 1394; vom 21.04.2005 V R 11/03 BFH/NV 2005, 2320).
  • BFH, 18.07.2000 - V B 35/00

    Abgrenzung von sog. echten/unechten Zuschüssen

    Auszug aus FG Hessen, 09.05.2006 - 6 K 2462/01
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Abgrenzung von "unechten zu echten" Zuschüssen geklärt erscheint (BFH-Beschluss vom 18.07.2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71).
  • BFH, 14.01.1999 - V R 70/97

    USt; Leistungsaustausch bei Errichten und Betreiben einer Tiefgarage aufgrund

    Auszug aus FG Hessen, 09.05.2006 - 6 K 2462/01
    Sie ziehe aus dem Bau des Parkhauses einen ähnlichen Vorteil, als wenn sie das Parkhaus selbst errichtet hätte (BFH Beschluss vom 14.01.1999 V R 70/97, BFH/NV 1999, 840; vgl. auch FG Münster, Urteil vom 16.09.2004 5 K 6922/97 U, Juris).
  • FG Münster, 16.09.2004 - 5 K 6922/97

    Umsatzsteuerpflichtigkeit bei Leistungen an einen Betrieb gewerblicher Art. einer

    Auszug aus FG Hessen, 09.05.2006 - 6 K 2462/01
    Sie ziehe aus dem Bau des Parkhauses einen ähnlichen Vorteil, als wenn sie das Parkhaus selbst errichtet hätte (BFH Beschluss vom 14.01.1999 V R 70/97, BFH/NV 1999, 840; vgl. auch FG Münster, Urteil vom 16.09.2004 5 K 6922/97 U, Juris).
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